
Fokusgruppen
Bei moderierten Gruppendiskussionen von 5 bis 10 Teilnehmenden können Einstellungen, Überzeugungen und Erfahrungen mit einem Produkt oder Konzept befragt werden.
Die Modernisierungsagenda des Bundes gibt vor, neue Regelungen von Anfang an praxistauglich und bürokratiearm zu gestalten. Das Zentrum für Legistik unterstützt Sie dabei.
Praxistauglichkeit lebt vom direkten Austausch mit der Umsetzung.Gemeinsam werden mit ihnen Hürden und Lösungen identifiziert. So kann eine Regelung von Beginn an effizient gestaltet und aufwandsarm umgesetzt werden. Im Ergebnis wird damit unnötige Bürokratie verhindert.
Praxistauglichkeit fokussiert die frühe Phase der Gesetzgebung, d.h. den Erarbeitungszeitraum vor Erstellung des Regelungstextes.

Praxistauglichkeit kann auf verschiedene Weise sichergestellt werden. Diese Eigenschaften liegen Praxistauglichkeit zugrunde:
Beteiligungsrunde im Präsenzformat organisieren:
Ermöglichen Sie direkten Austausch zwischen Akteuren, denn das ist die Grundlage für Praxistauglichkeit. Anders als bei Befragungen sprechen alle Beteiligten unmittelbar miteinander. Wechselwirkungen werden somit sofort offensichtlich.
Unternehmens- und Behördenmitarbeitende einladen:
Laden Sie betroffene Akteure aus Unternehmen und aus dem Vollzug zu Ihrem Format ein. Durch Berücksichtigung verschiedener Perspektiven vermeiden Sie Silo-Denken.
Gemeinsam Probleme, Hürden, oder Verbesserungspotentiale identifizieren:
Gehen Sie Schritt für Schritt durch die Visualisierung eines Prozesses oder einer Regelung. Dadurch identifizieren Sie Hürden und Potenziale. Die Erkenntnisse aus der Praxis und dem Alltag unterstützen den Erkenntnisgewinn und fließen direkt in die Regelung ein.

Praxistauglichkeit lebt vom direkten Austausch von Akteuren im Präsenzformat
Ex-post-Praxischecks untersuchen nachträglich die Praxistauglichkeit bestehender Regelungen und deren Vollzug. Genau wie bei der Praxistauglichkeit steht auch hier der direkte Dialog mit Beschäftigten aus Unternehmen und Behörden im Zentrum.
Bei Ex-post-Praxischecks werden ganze Prozesse aus Sicht der Betroffenen analysiert, wodurch Probleme im Zusammenspiel verschiedener Gesetze sichtbar werden. Dabei werden alle Akteure von der EU über Bund und Länder bis hin zu Kammern einbezogen.

Bei moderierten Gruppendiskussionen von 5 bis 10 Teilnehmenden können Einstellungen, Überzeugungen und Erfahrungen mit einem Produkt oder Konzept befragt werden.

Erkenntnisse aus der Umsetzung und der direkte Einbezug der Betroffenen verbessern die Wirksamkeit Ihres Vorhaben. Aber wie gelangen Sie an die Erkenntnisse? Und wie gelingt der Transfer in die Regelung? Dieser Leitfaden unterstützt Sie beim praktischen Vorgehen.
So wurde Praxistauglichkeit von verschiedenen Ressorts sichergestellt.
Wir können Sie gerne beraten. Kontaktieren Sie uns!
Telefon: 0151 / 4076 7839
E-Mail: kontakt@zfl.bund.de